Dienstleistungen

Wir beraten Sie gerne in den folgenden Bereichen:

- außergerichtliche Schuldenregulierung und Verhandlungen mit Ihren Gläubigern in Bezug auf Stundung,  Ratenzahlungsvereinbarungen oder Einmalzahlungen

- bei Problemen durch Zwangsvollstreckung, Gehaltspfändung, Kontopfändung, etc. 

-  zu Verbraucherinsolvenzverfahren, vom außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren, dem Ausstellen einer Bescheinigung nach § 305 Abs.1 InsO bis zur Antragstellung beim Insolvenzgericht

Zu allen Angeboten haben wir eine faire und klare Preisstruktur auf Honorarbasis, die sich ausschließlich an der Anzahl der Gläubiger orientiert und nicht an der Höhe der Schulden. Hierdurch erreichen wir eine höchstmögliche Kostensicherheit im Vorfeld, so dass es im Verlauf der Bearbeitung nicht zu "bösen Überraschungen" kommt. Wir unterbreiten Ihnen hierzu gerne ein ein unverbindliches Angebot.

Schuldner mit niedrigem Haushaltseinkommen (z.B. Hartz 4) haben in Hamburg einen Anspruch auf Übernahme der Beratungskosten durch die Jobcenter oder Bezirksämter. Dieses gilt jedoch nur, wenn die Beratungsleistungen durch eine der von der Stadt benannten Beratungsstellen (z.B. Verbraucherzentrale Hamburg) durchgeführt werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Falle zunächst direkt an die Beratungsstelle, um dort die Möglichkeit einer Kostenübernahme prüfen zu lassen.

Die Beratungsleistungen der Kanzlei stehen für den Großraum Hamburg sowie im Kreis Ludwigslust zur Verfügung.